[ Auszug: (1) Hat der Erblasser nur einen Erben eingesetzt und die Einsetzung auf
einen Bruchteil der Erbschaft beschränkt, so tritt in Ansehung des übrigen
Teils die g ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]